Öffentliches Preisrecht

Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen und die Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP):

Öffentliche Aufträge und Unteraufträge können im Geltungsbereich der VO PR 30/53 nebst LSP liegen. 

Wir sind in der Lage, solche Aufträge nach diesen Vorgaben zu kalkulieren, zu dokumentieren und dies auch prüfen zu lassen. Unser Rechnungswesen erfüllt die Vorgaben der LSP und ist von der zuständigen Preisüberwachungsstelle, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, geprüft.

Wir beschäftigen Mitarbeiter, die als Preisrechtsexperten zertifiziert sind.

 

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